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Generalprokur führt für den Orden die Geschäfte mit
dem Staatssekretariat und allen Dikasterien der Römischen Kurie.
Davon ausgenommen sind die Kontakte mit der Kongregation für
Selig- und Heiligsprechungsprozesse; dafür ist der Generalpostulator
zuständig. Geschäfte sind vor allem zu tätigen mit
dem Staatssekretariat, mit der Kongregation für die Institute
des gottgeweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen
Lebens, mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakarmentenordnung
und mit der Kongregation für die Orientalischen Kirchen. Gelegentlich
sind auch Geschäfte zu tätigen mit den Kongregationen
für die Glaubenslehre, für die Bischöfe, für
die Evangelisierung der Völker und für das katholische
Bildungswesen. Andere Geschäfte betreffen die Apostolische
Pönitentiarie, den Gerichtshof der Apostolischen Signatur und
das Vikariat von Rom.
Im Allgemeinen tätigt die Prokur die Geschäfte
mit dem Heiligen Stuhl allein unter dem juristischen Aspekt. Es
handelt sich dabei vor allem um Gesuche: Dispens von den Gelübden;
Entlassung
aus dem Orden; Erlaubnisse und Dispensen nach dem Allgemeinen Recht
oder bezüglich unserer Satzungen, wenn sie die Zuständigkeit
des Generalministers übersteigen; Autorisierungen, Erlaubnisse
und “nulla osta" auf finanziellem Gebiet; Bestätigung
der Ernennung von gesetzlichen Bevollmächtigen und kirchlichen
Assistenten; Sanationen und Rekurse (Kongregation für Institute
des gottgeweihten Lebens); Dispens von der Zölibatsverpflichtung;
Approbation liturgischer Texte (Kongregation für den Gottesdienst);
betreffen diese Angelegenheiten die Ostkirche, dann wird Kontakt
mit der Kongregation für die Orientalischen Kirchen aufgenommen;
besondere Angelegenheiten bei der Kongregation für die Glaubenslehre;
Rekurse beim Gerichtshof der Apostolischen Signatur; Pässe,
Visa und Erlaubnisse; besondere Angelegenheiten (Staatssekretariat);
Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen (Kongregation
für das Katholische Bildungswesen); Vollmachten für das
Forum Internum und Strafnachlässe (Apostolische Pönitentiarie);
Erlaubnis zur Ausübung des priesterlichen Dienstes in Rom (Vikariat
von Rom); besondere Konsultationen bei den verschiedenen Kongregationen.
Konsultationen und Meinungsaustausch finden auch
statt zwischen der Generalprokur und unseren Provinzkurien, mit
anderen Ordensinstituten von Männern und Frauen und mit Diözesankurien.
Das Büro der Generalprokur setzt sich zur Zeit aus den folgenden
beiden Personen zusammen:
- Br. Vincenzo Mancusi (Prov. Lombardei) –
Generalprokurator
- Br. José Miguel Jiménez Cohl
(Prov. Chile) - Vizegeneralprokurator
und Sekretär der Prokura
Beide sind unter Berücksichtigung der sprachlichen Gebiete
der Zirkumskriptionen des Ordens in alleiniger oder gemeinsamer
Verantwortung mit den verschiedenen Geschäften befaßt.
Die Mitglieder des Büros der Generalprokur
gehören auch zur juristischen Fachstelle des Ordens, die dem
Generalminister und seinem Rat mit den notwendigen juristischen
Informationen und Hilfestellungen zur Seite steht.
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