| Dieser Abriss berichtet über die Geschichte
und den aktuellen Stand der Frage nach unserer franziskanischen
Identität und ihrer Bedeutung für die jüngere Geschichte
und die Gegenwart unseres Ordens. Berücksichtigt wird auch,
was im vergangenen Sexennium geschehen ist.
I. EINIGE WICHTIGE DATEN
1. ANTWORT AUF EINE GROSSE HERAUSFORDERUNG DER
KIRCHE
1.1 Die Geschichte unseres Ordens in der jüngeren
Vergangenheit und Gegenwart ist durch einen wesentlichen Abschnitt
gekennzeichnet: Auf allen Ebenen haben wir uns gehorsam dem Auftrag
der Kirche gestellt, den sie im Blick auf die angemessene Erneuerung
des Ordenslebens erteilt hat. Wenn wir auf die Grundsätze des
Konzils blicken, die die Erneuerung und Anpassung des Ordenslebens
betreffen, dann stellen wir in Bezug auf unseren Ordens zweifellos
Folgendes fest: Er hat sich entschlossen daran gemacht, die evangelischen
Eingebungen und Absichten des hl. Franziskus zu vertiefen und in
die Tat umzusetzen; denn er ist als Gründer der bleibend wirksame
Ursprung des Lebensentwurfs und der gesunden Tradition der Kapuziner.
1.2 Im Lichte zahlloser Nachforschungen, Überlegungen
und Erfahrungen ist es uns gelungen, in den Hauptwörtern Bruder
und Brüderlichkeit den spezifischen evangelischen Kern der
Lebensform auszumachen, die der Allerhöchste dem hl. Franziskus
geoffenbart hat. Daraus folgt, dass wir uns eindeutig - ohne jede
„klerikale“ oder „laikale“ Qualifikation
- als ein Orden von Brüdern (Satzungen 83, 5f; 115, 6) kennzeichnen.
Wir sind also ein Orden, in dem alle Mitglieder aufgrund derselben
Ordensberufung gleich und ohne Unterschied dazu berufen sind, sich
gemäss dem evangelischen Schlüsselgesetz der brüderlichen
Liebe zu verwirklichen: „Ihr alle aber seid Brüder“
(Mt 23, 8; NbR 22, 35). In diesem Sinn hat der hl. Franziskus intuitiv
den grundlegenden theologischen Sachverhalt des Ordensstandes gut
erfasst: etwas das „seiner Natur nach weder klerikal noch
laikal“ ist (Can. 588 § 1).
1.3 Aus dem Bezug zu dieser grundlegenden evangelischen
Dimension bezieht das franziskanische Charisma seine Besonderheit
und seinen konkreten und vielgestaltigen Wert, die die Geistigkeit,
die Arbeit, das Apostolat, die Gesetzgebung und die Institutionen
der Brüder und der Brüdergemeinschaften kennzeichnen.
Der Grundsatz des Vorrangs unseres evangelischen brüderlichen
Lebens führt uns dazu, radikale Grundentscheidungen gemäss
dem „Leben des Evangeliums Jesu Christi“ (NbR) zu treffen,
wie es der hl. Franziskus in seinen verschiedenen Dimensionen gelebt
hat: Gebet, Mindersein, Armut, Busse, Leben unter dem Volk, Zeugnis
und Dienst, Einsatz für den Frieden, die Gerechtigkeit und
die Ehrfurcht vor der Schöpfung usw. (vgl. 4. Plenarrat Nr.
36ff; 5. Plenarrat). Vor allem aber muss die evangelische Brüderlichkeit
das leitende Kriterium für unseren - das ganze Leben dauernden
- Ausbildungsweg als Franziskaner und für unsere Sendung im
Dienst der Kirche und der Welt sein. Denn wir glauben, „dass
das prophetische Zeugnis der gelebten Brüderlichkeit ein Kernpunkt
unserer Evangelisierung ist“ (5. Plenarrat Nr. 21). „Das
wichtigste Apostolat eines Minderen Bruders besteht darin, echt,
schlicht und froh in der Welt das Evangelium zu leben“ (Satzungen
145, 2).
1.4 Es ist der Mühe wert, diesbezüglich
an zwei besonders bezeichnende Äusserungen von Papst Johannes
Paul II. zu erinnern, die heute das massgebliche Empfinden der Kirche
uns gegenüber wiedergeben, in völliger Übereinstimmung
mit den Leitlinien, die unsere Erneuerung als Kapuziner geprägt
haben:
• Anlässlich des Generalkapitels 1982
sagte uns der Papst: „Ihr habt eure Ursprungsinspiration wieder
entdeckt, indem ihr mit einem neuen Gespür über den eigenen
Namen nachgedacht habt, der euch als Erbe eures Vaters, des hl.
Franziskus, vermacht ist, nämlich: Mindere Brüder. In
diesem Namen hat der Heilige tatsächlich eingeschlossen, was
ihm vom Evangelium am meisten am Herzen lag: die Brüderlichkeit
und das Mindersein, sich als Brüder lieben und für sich
den letzten Platz wählen nach dem Vorbild Christi, der „nicht
gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen“
(Mt 20,28). Darin zeigt sich, dass die Rückkehr zu den Quellen
oft zugleich der beste Weg ist, um sich den Erwartungen und den
Zeichen der Zeit zu stellen“ (5. Juli 1982).
• Am Generalkapitel 1988 hat uns der Papst
zudem gesagt: „Die typische Identität des Kapuziners
(besteht nämlich im) Primat des brüderlichen Lebens im
Sinn des Evangeliums, lebendig gehalten durch eine starke kontemplative
Erfahrung und vorgelebt in radikaler Armut, Strenge und Einfachheit,
in freudig geübter Busse und in der vollen Verfügbarkeit
für den Dienst an allen Menschen“ (12 Juli 1988). Eine
Vorwegnahme dieser päpstlichen Aussage findet sich bereits
im Reskript der Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute
vom 25. Dezember 1986, durch welches unsere Satzungen approbiert
wurden. In diesem Reskript wird unsere Kapuzinereigenart offiziell
so umschrieben: „Getragen vor allem vom Geist des Gebetes,
bemühen sie sich, ein brüderliches Leben nach dem Evangelium
zu führen“.
1.5 Aus dieser franziskanischen Identität
unseres Ordens ergeben sich auch wichtige Folgerungen rechtlicher
Art für die Strukturen und Institutionen, Folgerungen und praktische
Anwendungen, die bereits mit grosser Klarsicht und Schlichtheit
Franziskus selbst vorgesehen hat. Aus den Schriften und aus der
Praxis des hl. Franziskus ist klar seine Absicht ersichtlich, eine
evangelische Brüdergemeinschaft zu gründen, die alle Mitglieder
in einer einzigen Familie vereinigt, ob sie Kleriker oder Laien
seien, und zwar ohne jegliche Unterscheidung auch - unter anderem
- was den Zugang zur Stellung als Oberer betrifft. Man denke zum
Beispiel daran, was Franziskus in seiner von Papst Honorius III.
am 29. November 1223 „mit apostolischer Autorität bekräftigten
Regel“, die bereits von seinem „Vorgänger, Papst
Innozenz seligen Andenkens, gutgeheissen“ war, konkret und
ausdrücklich für den selbstverständlichen Fall von
Nichtpriestern als Provinzialminister vorgesehen hatte: „Wenn
die Minister Priester sind, sollen sie ihnen [Brüdern, die
sündigen] mit Erbarmen eine Busse auferlegen; wenn sie aber
nicht Priester sind, sollen sie ihnen durch die Priester im Orden
die Busse auferlegen lassen“ (BR 7). In der gleichen Regel
wird die normale Möglichkeit bestätigt, „immer einen
von den Brüdern dieses Ordens als Generalminister und Diener
der ganzen Brüdergemeinschaft zu haben“ (BR 8), ohne
dass irgend ein Unterschied gemacht wird. Diese Möglichkeit
des Zutritts aller Brüder zur Ausübung der kirchlichen
Leitungsgewalt im Orden - zum ministerium fratrum [Dienst an den
Brüdern] (NbR 17) - wurde „dem Herrn Papst“ vorgelegt
und als eine notwendige Folgerung aus der evangelischen Identität
der Minderen Brüder gelebt, wie der hl. Franz es gedacht hatte.
Es kann nützlich sein, daran zu erinnern, dass diese weitestgehende
brüderliche Gleichheit auf institutioneller Ebene ohne jede
Schwierigkeit von der Römischen Kurie approbiert wurde, an
der damals hervorragende Juristen wirkten, angefangen bei Innozenz
III. und Kardinal Hugolin (dem späteren Gegor IX.). Ferner
ist nach dem Zeugnis der franziskanischen Geschichte festzustellen,
dass dieser Plan des Gründers nicht nur rein rechtliche Möglichkeit
geblieben ist. Im Gegenteil! Sowohl zu Lebzeiten des hl. Franziskus
wie auch später, kennt die Geschichte des franziskanischen
Ordens viele Brüder, die nicht Kleriker sind, aber das Amt
des „Höheren“ oder des „Lokalen“ Oberen
wahrnehmen.
1.6 Ferner ist es der Mühe wert, eine äusserst
wichtige Gegebenheit unserer Kapuzinergeschichte hervorzuheben.
Die Bestätigung der Tradition unseres Ordens durch den hl.
Papst Pius V. hat einen ganz besonderen Wert, da sie - richtiger
Weise - Teil des Erbes ist, das wir vom hl. Franziskus bekommen
haben. Diese Bestätigung betrifft die im Jahr 1575 revidierten
Satzungen, die erklären: „Trotz des Dekretes des Heiligen
Konzils von Trient [das die Laien von den Oberenämtern ausschloss
und des aktiven und passiven Stimmrechts beraubte] haben daher aufgrund
der Erklärung oder der Gewährung Papst Pius’ V.
seligen Andenkens alle Brüder sowohl Kleriker als auch Laien,
sofern sie bei uns Profess abgelegt haben, das aktive Stimmrecht.
Keiner aber hat das passive Stimmrecht, wenn er nicht wenigstens
vier Jahre Bruder in unserer Kongregation gewesen ist“ (Konstitutionen
von 1575, Kap. 8). Dieser Satz, der seitdem in den Kapuzinersatzungen
steht, hat die Geschichte des Ordens praktisch bis in unsere Tage
geprägt. Tatsächlich ist die jahrhundertealte Tradition
unseres Kapuzinerordens gerade auf diesem Gebiet klar und eigentlich
nicht anderes als die folgerichtige Bestätigung der Denkweise
des hl. Franziskus und der von ihm stammenden Praxis.
1.7 In völliger Übereinstimmung mit diesem
franziskanisch-kapuzinischen Hintergrund erklären die im Licht
des 2. Vatikanischen Konzils überarbeiteten und von der Kongregation
für die Ordensleute und die Säkularinstitute am 25. Dezember
1986 approbierten Satzungen: „Ferner soll im Bereich des Ordens,
der Provinz und der örtlichen Brüdergemeinschaft jeder
Bruder zu allen Ämtern und Diensten Zugang haben, wobei jedoch
jene Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, welche die Priesterweihe
erfordern“ (Satzungen 84,5). „Da wir ein Orden von Brüdern
sind, können nach dem Willen des heiligen Franziskus und der
echten Kapuzinertradition alle Brüder mit ewiger Profess alle
Dienste und Ämter übernehmen, unbeschadet derjenigen,
die sich aus der Priesterweihe ergeben“ (Satzungen 115,6).
Die Redaktion dieser Texte steht unter dem starken Einfluss der
wichtigen und gelungenen Aussage des 2. Vatikanischen Konzils: „Mönchsklöster
und andere Männergemeinschaften, die keine reinen Laieninstitute
(non mere laicalia) sind, können entsprechend ihrer Eigenart
und nach ihren Konstitutionen Kleriker und Laien aufnehmen, in gleicher
Weise, mit den gleichen Rechten und Pflichten, abgesehen von denen,
die sich aus den heiligen Weihen ergeben“ (Perfectae caritatis
15). Es handelt sich um eine Konzilsaussage von ausserordentlicher
Bedeutung, die Papst Johannes Paul II. bei seiner Ansprache an die
Plenarversammlung der Kongregation für die Ordensleute und
die Säkularinstitute am 24. Januar 1986 Anlass zu einem bedeutsamen
Kommentar bot: „Das 2. Vatikanische Konzil spricht von Instituten
non mere laicalia (PC 15). Das alles beweist, wie der in der Kirche
ständig wirkende Heilige Geist aus der immer jungen Wurzel
der Taufe und dem alten Stamm der evangelischen Räte neue Strukturen,
neue Institute, neue Laiendienste spriessen lässt. Der Kodex
des Kanonischen Rechtes sagt: ‚Der Stand des geweihten Lebens
ist seiner Natur nach weder klerikal noch laikal‘ (Can. 588,
1). Damit wollte er diesem Sachverhalt Rechnung tragen und den Raum
offen halten für die Möglichkeiten, die der Geist Gottes
eingibt, um auf die neuen Bedürfnissen des Apostolates einzugehen“.
1.8 Schliesslich sei noch auf einige bedeutsame
Gegebenheiten aus der Geschichte unseres Ordens hingewiesen. Die
oben erwähnte Bestätigung des hl. Pius V. war die Antwort
auf eine Eingabe unseres Ordens und beglaubigte folgende Tatsache:
Die Kapuziner haben in Sachen des aktiven und passiven Stimmrechts
am Kapitel seit ihrer Gründung die von der franziskanischen
Gesetzgebung vorgesehene Norm angewendet. Und diese Norm bleibt
im Wesentlichen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts unverändert,
als der Vollzug des pianischen Codex von 1917 begann. Zudem war
das Verhalten des Apostolischen Stuhles immer dann eindeutig, wenn
die rechtliche Gleichheit aller Brüder unterdrückt oder
in Frage gestellt wurde: Die Kirche hat immer der völligen
Übereinstimmung mit der jahrhundertelangen Rechtsprechung des
Ordens den Vorzug gegeben und im Wesentlichen unsere gesunden und
rechtmässigen Gewohnheiten respektiert und geschützt.
Diese Praxis des Heiligen Stuhles und des Ordens beweisen, dass
beide sich der Bedeutung und des besonderen Gewichts der Frage bewusst
waren. Die Anerkennung des Ordens als ein Institut, das „weder
klerikal noch laikal“ ist, samt den logischen Folgen aus diesem
Sachverhalt, ergibt sich aus dem Vermächtnis des hl. Franziskus:
Wir sind eine Brüdergemeinschaft, und an der Basis unseres
Versprechens, als Brüder zu leben, stehen die Beweggründe
des Evangeliums.
2. SCHWIERIGKEITEN AUF DIESEM WEG
2.1 Wir haben uns bei der Überarbeitung unserer
Satzungen immer vom Willen der Kirche leiten lassen, auf die Quellen
des Gründer-Charismas zurückzugehen. Beim Abschluss dieser
Arbeiten sind wir einigen Schwierigkeiten begegnet. Am 7. Juli 1984
hat uns die Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute
mitgeteilt, dass der Text der neuen Satzungen des Ordens approbiert
worden sei - allerdings mit einigen „Bemerkungen“. Die
wichtigste Bemerkung war folgende: „Irgendwo im Text ist einzufügen,
dass der Orden ein klerikales Institut ist“. Etwas später
wurde zu dieser Frage auch die Formulierung und der Ort für
den Einschub (in Nr. 115, 6 der Satzungen) präzisiert: „Da
wir ein Orden von Brüdern sind, können nach dem Willen
des heiligen Franziskus und der echten Kapuzinertradition alle Brüder
mit ewiger Profess alle Dienste und Ämter übernehmen,
unbeschadet derjenigen, die sich aus der Priesterweihe ergeben.
Tatsächlich wird unser Orden von der Kirche unter die klerikalen
Institute gezählt...“.
2.2 Der Hinweis mag nützlich sein, dass das
Problem keineswegs nur unseren Orden betraf. Eine ganze Gruppe von
Ordensinstituten befand sich im Wesentlichen in einer ähnlichen
Schwierigkeit, auch wenn der Fall der Franziskaner besondere Eigenheiten
aufweist, was vom Papst, der Bischofssynode über das geweihte
Leben und vielen andern anerkannt wird.
2.3 Weil der Generalminister und sein Definitorium
der Überzeugung waren, dass eine solche Erklärung für
den Orden ein schweres Gewissensproblem bedeuten würde, sahen
sie sich ausser Stande, den vorgeschlagenen Zusatz einzufügen,
und rekurrierten mit dem Brief vom 23. Januar 1987 an die Kongregation
für die Ordensleute und die Säkularinstitute. Wir haben
bei verschiedenen Gelegenheiten dargelegt, welche Schwierigkeiten
wir damit haben, in unser Eigenrecht ein fremdes Element einzufügen,
das dem Willen des Stifters, unserer Identität und den gesunden
Traditionen unseres Ordens sowie den Entscheidungen der letzten
Generalkapitel (seit 1968) widerspricht. Dennoch ist es nicht gelungen,
die Situation zu entkrampfen.
2.4 Die Kongregation bestand auf der Unmöglichkeit,
einen anderen Typus von Instituten des geweihten Lebens zuzulassen,
als der neue Kodex (Can. 588, 2-3) eindeutig und ausschliesslich
vorsehe: Klerikale Institute und laikale Institute. Die Kongregation
wich von ihrem Standpunkt auch nicht ab, als der Päpstliche
Rat für die Interpretation von Gesetzestexten in einer Antwort
vom 26. Mai 1987 die Möglichkeit anderer Kategorien, als der
zwei ausdrücklich im Kodex vorgesehenen, keineswegs ausschloss
- im Gegenteil! Ein solches offenes Kriterium ist am 14. Oktober
1994 von Kardinal Rosalio José Castillo Lara, S.D.B., während
der Bischofssynode über das geweihte Leben vorgeschlagen worden.
Kardinal Lara ist übrigens zum Zeitpunkt jener Interpretation
(26. Mai 1987) Vorsitzender des Päpstlichen Rates für
die Interpretation von Gesetzestexten gewesen. Ferner wurde auch
die Meinung ins Feld geführt, dass zwischen der Jurisdiktionsgewalt
in der Kirche und dem Sakrament des Ordo ein inneres Band bestehe:
Folglich könnten jene, die nicht den Ordo - wenigstens als
Diakon - erhalten hätten, keine kirchliche Jurisdiktionsgewalt
ausüben. Ein solches Prinzip erweckt allerdings angesichts
der Lehre, der Gesetzgebung und der jahrhundertelangen Praxis der
Kirche grosses Befremden. Schliesslich ist auch der Vorschlag gemacht
worden, eine Art Referendum durchzuführen, damit alle Mitglieder
des Institutes - unmittelbar oder zum Beispiel auf dem Weg besonderer
Eingaben an das Generalkapitel - über die Art des eigenen Institutes
entscheiden können. Ein solches Vorgehen wirft jedoch schwerwiegende
rechtliche Bedenken auf. Vor allem müsste man die Frage auf
jene Institute begrenzen, die „im Laufe der Zeit einen verschiedenen
Charakter angenommen“ haben, als es der ursprüngliche
Plan des Stifters es vorgesehen hatte (Johannes Paul II, Vita consecrata,
Nr. 61). Zudem gilt das natürlich nur, wenn ein solcher Wandel
aufgrund einer freien Entscheidung des Institutes und nicht aufgrund
fremder Einwirkung erfolgt ist. In diesem Fall ist es klar, dass
wir uns im Blick auf unsere Geschichte weder fragen können
noch müssen, „ob eine Rückkehr zur ursprünglichen
Inspiration angebracht und möglich ist“ (VC, 61), das
heisst: eine Rückkehr zum Willen des Stifters. Ferner wäre
es äusserst befremdend, wenn eine Mehrheit der Brüder
- wie gross diese auch immer sei - sagen könnte, unser Orden
sei „klerikal“ oder „laikal“, und eine solche
Entscheidung Verbindlichkeit haben sollte gegen den erklärten
und von der höchsten Autorität der Kirche bestätigten
Willen des hl. Franziskus. Hier geht es ja nicht darum, Entscheidungen
über eine mehr oder weniger weit gehende Erneuerung des Ordens
zu treffen; vielmehr steht die geschichtliche-rechtliche-charismatische
„Wiederanerkennung“ unseres Ordens zur Debatte, so wie
der hl. Franziskus ihn gewollt und die gesunde Tradition des Ordens
uns überliefert hat. Das Problem besteht darin, dass der Orden
im Gehorsam gegenüber den ausdrücklichen Normen der Kirche,
die auf die Entscheidungen des 2. Vatikanischen Konzils zurückgehen,
eine lange und seriöse Arbeit in Angriff genommen und abgeschlossen
hat. Diese Arbeit wurde von den letzten Kapiteln gutgeheissen und
in den geltenden, vom Heiligen Stuhl approbierten, Satzungen gesammelt.
2.5 Weil das Problem delikat und seine Lösung
schwierig war, sahen sich der Generalminister und sein Definitorium
aus Gewissensgründen dazu veranlasst, sich direkt an den Papst
zu wenden. Sie taten dies nicht im Sinne eines eigentlichen Rekurses,
sondern im Sinne einer Bitte um die Gunst, das Charisma des Ordens
so leben zu können, wie der hl. Franziskus es uns anvertraut
und wie der Orden es gehütet und in einer gesunden und rechtmässigen
Tradition uns überliefert hat (Brief vom 25. Dezember 1987).
Wir können daher nicht „unter die klerikalen Institute
gezählt“ werden. Die Nähe und das aufrichtige Verständnis
des Papstes sind uns gewiss. Wir haben sein ausdrückliches
Versprechen, dass er zu gegebener Zeit auf unsere demütige
und vertrauensvolle Bitte direkt Antwort geben wird. In Erwartung
dieser Antwort haben wir selbstverständlich den erwähnten
Einschub in unsere Satzungen nicht vorgenommen. Es ist begreiflich,
dass sich die Antwort verzögert. Wir müssen in Rechnung
stellen, dass die ganze Frage im Zusammenhang des Lebens und des
Rechtes der Gesamtkirche und des jeweiligen Eigenrechtes der verschiedenen
Orden zu sehen ist, so wie sich die Problematik an der Bischofssynode
über das geweihte Leben gezeigt hat.
2.6 Auf diesem Hintergrund sind einige Tatsachen
in Erinnerung zu rufen:
Br. Flavio Roberto Carraro, Generalminister, hat
sich am Schluss eines Vortrags über „Die Laienbrüder
im Kapuzinerorden“ (23. Januar 1986) in der Plenarsitzung
der Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute
folgendermassen geäussert: „Ich spreche hier nicht zu
einem Gericht, das mich aburteilt, sondern ich wende mich als Sohn
der Kirche an ihre Hierarchie, die immer und überall auf die
Stimme des Geistes merkt. Deshalb erlaube ich mir, meinen Gemütszustand
zu eröffnen, der auch die Haltung des gesamten General-definitoriums
wieder gibt: Wenn ich in meinem Dienst als Minister einen Text der
Satzungen promulgieren müsste, in dem erklärt wird, dass
unser Orden „ein klerikaler Orden“ sei, müsste
ich etwas gegen mein Gewissen tun. Davor habe ich eine quälende
und tiefe Angst.“
Papst Johannes Paul II. hat aus Anlass des internationalen
Ordenskongresses über die laikale Dimension der Kapuzinerberufung
in einer an unsern Generalminister adressierten Botschaft (18. September
1996) ausdrücklich die Verbindung zwischen der Identität
unser franziskanischen Brüdergemeinschaft der Kapuziner und
der Natur der sogenannten „gemischten“ Institute festgestellt.
Er bezieht sich auf Nr. 61 des Apostolischen Schreibens Vita consecrata,
wo die Rede von Instituten ist, „die sich nach dem ursprünglichen
Plan des Gründers als Brudergemeinschaften darstellen, in denen
alle Mitglieder - ob Priester oder nicht - als gleich angesehen
werden“. Wir wissen nicht, ob der Papst bei dieser Botschaft
unseren Brief vom 25. Dezember 1987 vor Augen hatte. Wir haben aber
über zwei Dinge eine moralische Sicherheit: Ihm selbst ist
das „Unbehagen“ bekannt, das wir seit vielen Jahren
in uns tragen; zudem ist der wesentliche Kern seiner Botschaft in
Wirklichkeit die klarste und beste Antwort auf unsere demütige
und vertrauensvolle Bitte von Weihnachten 1987. Unsere franziskanische
Identität erlaubt es mit Sicherheit nicht - wie der Papst bestätigt
- uns unter die sogenannten „klerikalen Institute“ einzureihen.
Ein anderes bedeutsames Faktum bezieht sich auf
die „Praxis“ der Kongregation:
Sie hat uns Kapuzinern zahlreiche Dispensen gewährt,
wenn Laienbrüder als Lokalobere ernannt wurden. In zwei Fällen
hat sie auch die „Postulation zum Höheren Oberen“
eines Laienbruders zugelassen: am 4. Mai 1983 und am 10. Juli 1986.
Sie hat andern Ordensinstituten, die die gleichen
Gründe wie wir anführen, eine umfassende Lösung des
Problems gewährt, indem sie ihren Laienbrüdern die Fakultät
zugestand, Lokal- oder „Höherer“ Oberer zu werden.
2.7 Der Vollständigkeit halber ist zu bemerken,
dass wir bei den Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl ein grosses
Stück Weges allein bewältigt haben. Erst später -
seit 1994 - haben wir auf dem Boden einer offensichtlich gemeinsamen
Sicht der Dinge begonnen, mit dem Franziskanerorden (OFM) zusammenzuarbeiten.
Trotz des Gewichts unserer gemeinsamen Beweisgründe sind die
Dinge seitens der Kongregationen noch nicht geklärt. Zum Teil
hängt die Sackgasse mit gewissen Problemen zusammen, die anlässlich
der Bischofssynode über das geweihte Leben aufgetaucht sind
und nun das Gespräch konditionieren.
II. RÜCKBLICK AUF DAS SEXENNIUM 1994-2000
Aus dem vorhin (2.7) angegebenen Grund gibt es
über weitere Schritte und Initiativen unsererseits zum Thema
„Unsere franziskanische Identität“ nicht sehr viel
zu berichten.
1. IM ZUSAMMENHANG DER SYNODE ÜBER DAS GEWEIHTE
LEBEN:
Beiträge einiger Mitbrüder während
der Feier der Synode über das geweihte Leben: die öffentlichen
Interventionen von Generalminister Br. John Corriveau (10.10.94),
Br. Flavio Roberto Carraro, Exgeneral (11.10.94), und Br. Ignatius
Feaver (11.10.94). Man könnte auch noch die Beiträge von
Bischof Franghískos Papamanolis (6.10.94) und Bischof John
Aloysius Ward (11.10.94) dazu nehmen.
Mit Datum vom 13. Juli 1995 haben unser Generalminister
und der Generalminister der Franziskaner, Br. Hermann Schalück,
zwei Briefe unterzeichnet und den einen an den Papst, den andern
an Kardinal Jan Pieter Schotte, CICM, Sekretär der Bischofssynoden,
gesandt. Darin wiederholen sie im Wesentlichen unsere Erwartungen,
indem sie mit Entschiedenheit die Propositio 10 der Synode über
das geweihte Leben hervorheben. Diese bietet ein gutes Kriterium
dafür, uns in Treue zum Geist und zu den Absichten des hl.
Franziskus als Institute zu identifizieren, die weder klerikal noch
laikal sind. Tatsächlich anerkennt die erwähnte Propositio
die Existenz sogenannter „gemischter“ Institute in der
Kirche. Sie beschreibt sie in grossen Zügen als „Institute...,
die entsprechend ihrer Eigenart und nach ihren Konstitutionen Kleriker
und Laien aufnehmen, in gleicher Weise, mit den gleichen Rechten
und Pflichten, abgesehen von denen, die sich aus den heiligen Weihen
ergeben“ (PC 15). Es wird ferner vorgeschlagen, dass - wenn
es die Generalkapitel verlangen - die Leitungsaufgaben „allen
ohne Unterschied“ (Propositio 10) offenstehen sollen.
Zum gleichen Thema ist auch an den Besuch der beiden
Generalminister, Br. Hermann Schalück und Br. John Corriveau,
bei Kardinal Eduardo Martínez Somalo, Präfekt der Kongregation
für die Institute des geweihten Lebens und für Gesellschaften
des apostolischen Lebens, vom 9. Dezember 1996 zu erinnern.
Bei diesen Kontakten mit Personen und Organismen
des Heiligen Stuhles ist unsererseits immer auf das Faktum hingewiesen
worden, dass nicht alle von der Synode „gemischt“ genannten
Institute die gleiche rechtliche Struktur haben. Das gilt sowohl
unter dem Gesichtspunkt des Gründungscharismas wie auch der
gesunden Traditionen. Wir hingegen wünschen, im Leben und im
Eigenrecht unsere ursprüngliche und jahrhundertealte Eigenart
diesbezüglich voll ausdrücken zu können.
2. DAS NACHSYNODALE SCHREIBEN VITA CONSECRATA (25.
MÄRZ 1996):
In Nummer 61 dieses päpstlichen Dokumentes
wird angekündigt: „Zur Prüfung und Lösung der
mit dieser Frage [der gemischten Institute] verbundenen Probleme
ist eine eigene Kommission eingerichtet worden, deren Beschlüsse
man abwarten sollte, um dann entsprechend der autoritätsgemässen
Entscheidung die angebrachten Wahlen zu treffen“. In dieser
Hinsicht sind unsererseits nur drei Dinge zu erwähnen: dass
die Präsenz unseres Ordens in der Arbeit der genannten Kommission
rein symbolischen Charakter hatte; dass wir das Resultat nicht voraussehen
können, noch wann und wie es publiziert wird; dass wir vor
allem nicht wissen, ob der Herr für uns noch andere Schwierigkeiten
auf unserem mühevollen Weg bereit hält.
3. BOTSCHAFT DES PAPSTES AN UNSEREN GENERALMINISTER
BR. JOHN CORRIVEAU
(18. SEPTEMBER 1996):
Für dieses äusserst kostbare Geschenk
des Papstes verweisen wir auf die früher gemachten Ausführungen.
4. DIE IDENTITÄT DES FRANZISKANERORDENS ZUM
ZEITPUNKT SEINER GRÜNDUNG (1999):
Die Studie mit diesem Titel wurde in verschiedene
Sprachen übersetzt und dürfte allen bekannt sein, da sie
in alle Zirkumskriptionen des Ordens versandt worden ist. Sie geht
das grundlegende Thema an, um unter theologischem und rechtlichem
Gesichtspunkt das Spezifische unserer Lebensform zu verstehen, so
wie der hl. Franziskus als Gründer sie gedacht und gewollt
hat. Die Studie eröffnet teilweise neue Perspektiven, um den
besonderen Ort und die passenden Begriffe für das franziskanische
Proprium auszumachen. Dies geschieht in der Zusammenschau der heute
feststellbaren Typen: klerikale Institute, laikale Institute, „gemischte“
(d.h. weder klerikale noch laikale, sondern „nicht unterschiedene“)
Institute. Diese Letzteren sehen für ihre Eigenart vom klerikalen
und laikalen Charakter ab, wie es dem Gründungscharisma des
hl. Franziskus entspricht. Bei dieser Studie handelt es sich um
das erste Werk dieser Art, das von der Konferenz der Generalminister
des Ersten Ordens und des TOR publiziert und von einer interfranziskanischen
Kommission erarbeitet worden ist. Kardinal Eduardo Martínez
Somalo, Präfekt der Kongregation für die Institute des
geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens,
hat die Studie ebenfalls zur Kenntnisnahme erhalten. In seinem Dankschreiben
nennt er sie einen „unerlässlichen Bezugspunkt und ein
wertvolles Instrument, um die mens [Absicht] des Gründers bezüglich
der Identität der franziskanischen Ordensfamilie zum Zeitpunkt
ihrer Entstehung zu kennen“ (30. Juni 1999).
SCHLUSS
Eines ist gewiss: Wir haben einen langen Weg zurückgelegt,
aber wir sind noch nicht an seinem Ende angelangt. Vielleicht warten
noch weitere Schwierigkeiten auf uns.
Welche Auswirkung werden die anlässlich der
Synode über das geweihte Leben in Aussicht gestellten offiziellen
Abklärungen (VC 61) auf das Thema unserer franziskanischen
Identität haben?
Wir schauen der Zukunft mit Vertrauen, mit Hoffnung
und mit Ruhe entgegen, aber auch mit einer wachsamen, geistesgegenwärtigen,
verantwortungsvollen und tätigen Haltung, wenn es um die Herausforderungen
unseres Charismas geht. Das sollte nicht nur durch Forschungs- und
Denkarbeit, sondern vor allem durch unsere existentielle Treue im
Alltag unseres Lebens geschehen.
Jedes Generalkapitel ist ein Moment besonderer
Gnade. Es wäre daher der Mühe wert, wenn sich dieser Bericht
nicht auf eine blosse informative „Notiz“ beschränken
würde.
Aus dieser gerafften Chronik ergeben sich glücklicherweise
auch einige Anregungen:
• Die Aufforderung, dem Herrn dafür zu danken, dass er
unserem Orden Hilfe und Licht gewesen ist bei der lustvollen Mühe,
unser Selbstverständnis als Franziskaner zu klären, wie
dies im Verlauf der letzten Jahrzehnte geschehen ist;
• Die Aufforderung, allen Brüdern zu danken, die eine
besondere Verantwortung innehatten und dem Orden auf allen Ebenen
geholfen haben, unsere besondere Ordensidentität besser zu
verstehen und zu leben;
• Die Aufforderung, den Anlass des Kapitels zu benützen,
um den zurückgelegten Weg zu bestätigen, auf dem wir im
Gehorsam gegenüber dem 2. Vatikanischen Konzil und dem Lehramt
der Kirche unser Charisma geklärt haben, und vor allem sicherzustellen,
dass der neuen Leitung des Ordens die volle brüderliche Unterstützung
zuteil wird, wenn sie bezüglich unserer Identität im kommenden
Sexennium die Herausforderungen und das nächste Wegstück
zu bewältigen hat.
Br. Francisco Iglesias, OFM Cap
Br. Teodosio Mannucci, OFM Cap
Br. Giampiero Gambaro, OFM Cap
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